1. Anmeldung und rechtskräftiger Vertrag
Die Anfrage hat schriftlich per Mail oder Post zu erfolgen. Die Bestätigung unsererseits erfolgt ebenfalls per Mail. Wir schicken euch einen Rechtskräftigen Vertrag zu, in welchem alle Konditionen und Pflichten festgehalten werden, den wir unterschrieben zurück brauchen. (unter dem jeweiligen Namen) und airsoftgames.eu (unter dem SV Einheit Ueckermünde)
2. Mietkonditionen
Die Konditionen richten sich nach den ausgewiesenen Konditionen pro teilnehmenden Spieler, wobei es dem Veranstalter frei steht, den tatsächlichen Eintrittspreis zu bestimmen.
Ab 50 teilnehmenden Spielern können Sonderkonditionen ausgehandelt werden!
Einen Mindestanmietbetrag von 200,- € für das Wochenende ist obligatorisch.
3. Sanitäre Einrichtungen
Toiletten und sanitäre Anlagen müssen mit dem Vermieter besprochen werden und können gegen Aufpreis angemietet werden (derzeit ca. 50,- €/Dixi).
4. Verzichtserklärung und Haftung
Jeder Teilnehmer muss die Verzichtserklärung unterschreiben und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Markierer dem deutschen Gesetzen entspricht und er den Vermieter, sowie Eigentümer frei von jeglicher Haftung während der Veranstaltung stellt.
5. Geländebestimmungen/Regelwerk
Es gelten die allgemeinen Geländebestimmungen, welche hier eingesehen werden können.
6. Ausfall / Stornierung einer Veranstaltung
Im Falle des Ausfalls einer geplanten Veranstaltung oder dessen Stornierung verpflichtet sich der Veranstalter/Pächter zur Zahlung einer Entschädigung:
6.1. Bei einfacher teaminterner Anmietung
Hier wird der Entschädigungsbetrag auf 150,- € festgelegt.
6.2. Bei Operationen (OP´s)
Hier wird der Entschädigungsbetrag auf 300,- € festgelegt.
Mit Bestätigung der Anfrage seitens des Veranstalters und Eigentümers, tritt diese Regelung in Kraft.
7. Platzrecht
Wir, die Veranstalter und Eigentümer, behalten uns das uneingeschränkte Platzrecht vor. Spieler, welche willentlich den Spielablauf gefährden, stören oder Vergehen gegen die
Sicherheitsbestimmungen vornehmen, können sofort des Platzes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Kosten besteht in solch einem Fall nicht.
8. Rechte des Veranstalters
Der Veranstalter hat das Recht Spielzeiten und Spielabläufe, sowohl als auch organisatorische Abläufe während der Veranstaltung zu ändern.Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer von der
Veranstaltung auszuschließen, bezogen auf das veröffentlichte Regelwerk, die AGB´s und die Verzichtserklärung, ohne Rückerstattung der Kosten.
9. Salvatorische Klausel
Sofern Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Bestimmungen vernünftigerweise gewählt
hätten, um den Zweck ihrer Vereinbarungen zu erreichen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. Sofern Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sind, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Bestimmungen vernünftigerweise gewählt hätten, um den Zweck ihrer
Vereinbarungen zu erreichen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
Stand Februar 2018